Wir übernehmen den gesamten Gründungsprozess für Sie: von der Prüfung des Firmennamens und der Vorbereitung der Unterlagen über die Zusammenarbeit mit dem Notar und die Eintragung ins Handelsregister bis zur Anmeldung beim Gewerbeamt und Finanzamt sowie der Eröffnung eines Geschäftskontos.
Deutschland
Preise
Preise für die Gesellschaftsgründung in Deutschland
Die Gründung einer GmbH in Deutschland erfordert die Erfüllung zahlreicher rechtlicher, registerrechtlicher und administrativer Anforderungen. Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie: von der Vorbereitung der Unterlagen über die Zusammenarbeit mit dem Notar bis zur erfolgreichen Eintragung Ihrer Gesellschaft.
Unser Ziel ist eine reibungslose und zügige Gründung mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand für Sie. Wir koordinieren sämtliche Schritte und unterstützen Sie dabei, alles Notwendige für den Geschäftsbeginn zu organisieren: ein Geschäftskonto, eine Geschäftsanschrift sowie die erforderlichen behördlichen Anmeldungen.
Wir gründen sowohl GmbH- als auch UG-Gesellschaften (haftungsbeschränkt), wobei die UG eine Variante der GmbH mit geringerem erforderlichem Startkapital ist.


Wir achten auf die richtige Reihenfolge aller Schritte. Rechnungen dürfen erst nach der Eintragung ins Handelsregister und der Anmeldung beim Gewerbeamt ausgestellt werden. Eine frühere Rechnungsstellung kann zu einem Bußgeld führen.

Das deutsche Recht stellt sehr strenge Anforderungen an Firmennamen. Verstößt ein Name gegen gesetzliche Vorschriften, lehnt das Registergericht den Antrag ab. Das kann zu Verzögerungen von mehreren Wochen führen und eine erneute Zahlung der Notar- und Gerichtsgebühren erforderlich machen. Deshalb prüfen wir jeden Firmennamen bereits vor dem Notartermin.

Wir bereiten das gesamte notarielle Verfahren im Zusammenhang mit Ihrer Gesellschaftsgründung vor und koordinieren alle erforderlichen Schritte. Wir erstellen die notwendigen Unterlagen, vereinbaren den Notartermin und unterstützen Sie während der gesamten Kommunikation mit dem deutschen Notar.
Wir sorgen dafür, dass alle Dokumente ordnungsgemäß vorbereitet werden, damit die Beurkundung der Gründung und die anschließende Eintragung der Gesellschaft reibungslos und ohne unnötigen Verwaltungsaufwand für Sie erfolgen können.
Der Gesellschaftsvertrag wird vor einem deutschen Notar unterzeichnet: persönlich in der Notarkanzlei oder in vielen Fällen online im Rahmen einer notariellen Videokonferenz. Alle weiteren Formalitäten übernehmen wir für Sie.

Die Eintragung einer GmbH ins deutsche Handelsregister kostet in der Regel zwischen 225 € und 360 € (Gerichtsgebühr). Die Gebühren richten sich nach der deutschen Handelsregistergebührenverordnung (HRegGebV). Die genaue Höhe hängt vor allem von der Art der Kapitaleinlage ab.
Vor der Anmeldung zum Handelsregister muss mindestens die Hälfte des Stammkapitals eingezahlt werden, also 12 500 €.
Warum sollten Sie diese Aufgabe Spezialisten anvertrauen? Sind die Unterlagen fehlerhaft und lehnt das Gericht den Antrag ab, wird eine Gebühr in Höhe von 170% des Grundtarifs erhoben. Außerdem muss das gesamte Verfahren wiederholt werden.

Jede neu gegründete Gesellschaft in Deutschland muss beim zuständigen städtischen oder kommunalen Gewerbeamt angemeldet werden. Die Gewerbeanmeldung dient unter anderem der Erfassung für die örtliche Gewerbesteuer.
Erst nach der Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister und der Zuteilung der HRB-Nummer. In der Regel muss die Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit erfolgen. Die Ausstellung von Rechnungen vor der Anmeldung beim Gewerbeamt kann mit einem Bußgeld geahndet werden (Ordnungswidrigkeit). Deshalb achten wir auf die korrekte Reihenfolge aller Schritte.
In den meisten Bundesländern kann die Anmeldung elektronisch über regionale Behördenportale eingereicht werden. Dem Formular werden ein Handelsregisterauszug sowie eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Geschäftsführers beigefügt.
Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung beträgt je nach Stadt und Bundesland in der Regel zwischen 15 und 65 € und kann online bezahlt werden (per Karte, PayPal oder Überweisung).

Die UG, also die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), ist eine in § 5a des deutschen GmbH-Gesetzes geregelte Variante der GmbH. Sie wird häufig als „Mini-GmbH“ bezeichnet. Wie bei der GmbH ist die Haftung der Gesellschafter auf das eingebrachte Kapital beschränkt. Auch die Besteuerung erfolgt nach denselben Regeln.
| GmbH | UG (haftungsbeschränkt) | |
|---|---|---|
| Mindeststammkapital | 25 000 € | ab 1 € |
| Einzahlung vor der Eintragung | mind. 12 500 € | 100% des vereinbarten Stammkapitals |
| Sacheinlage | zulässig | nicht zulässig, nur Bareinlage |
| Rechtsformzusatz im Firmennamen | „GmbH“ | zwingend „UG (haftungsbeschränkt)“ |
| Gewinnverwendung | keine gesetzlichen Beschränkungen | 25% des Jahresgewinns müssen in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden, bis das Kapital 25 000 € erreicht |
| Haftung der Gesellschafter | auf das Kapital beschränkt | auf das Kapital beschränkt |
| Steuern | Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer | wie bei der GmbH |
| Ansehen bei Banken und Geschäftspartnern | hohe Kreditwürdigkeit | geringer aufgrund des niedrigen Stammkapitals |
| Gebühr für die Eintragung ins Handelsregister | 225–360 € | 225 € (nur Bareinlage) |
Unser Praxistipp: Obwohl eine UG bereits mit einem Stammkapital von 1 € gegründet werden kann, empfehlen wir einen höheren Betrag. Das Kapital sollte zumindest ausreichen, um die Gründungskosten und die ersten laufenden Ausgaben der Gesellschaft zu decken.
Wir arbeiten mit einem festen Honorar: 2 250 € brutto für die Gründung einer GmbH und 2 050 € brutto für die Gründung einer UG. Der Leistungsumfang ist bei der UG identisch mit dem bei der GmbH. Zusätzlich zu unserem Honorar fallen Gebühren an, die Sie gemäß den deutschen Gebührentarifen selbst tragen:
Insgesamt kostet die Gründung einer GmbH somit ca. 3 460 €–3 784 € und die Gründung einer UG ca. 3 260 €–3 449 €. Das Stammkapital (bei einer GmbH mindestens 25 000 €) stellt keine Ausgabe dar, da es im Vermögen der Gesellschaft verbleibt.

Eine GmbH oder UG wird von einem Geschäftsführer geleitet. Diese Funktion kann sowohl ein Gesellschafter als auch eine externe Person übernehmen, darunter auch ein EU-Bürger. Der Geschäftsführer muss weder in Deutschland wohnen noch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Ein Alleininhaber kann gleichzeitig alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer sein.
Eine in Deutschland eingetragene Gesellschaft muss über einen Sitz und eine zustellfähige Geschäftsanschrift in Deutschland verfügen. Wir unterstützen Sie bei der Standortwahl oder der Einrichtung eines virtuellen Büros.

Die Entscheidung, in Deutschland unternehmerisch tätig zu werden, ist ein wichtiger Schritt. Deshalb lohnt es sich, von Anfang an auf eine sorgfältige Vorbereitung der Gesellschaft zu achten. Eine ordnungsgemäß durchgeführte Gründung hilft dabei, Verzögerungen und rechtliche oder administrative Probleme im weiteren Geschäftsverlauf zu vermeiden.
Auch nach Abschluss der Gründung stehen wir Ihnen weiterhin zur Verfügung. Wir bieten Buchhaltungs- und Steuerdienstleistungen sowie Unterstützung bei den laufenden Pflichten Ihres Unternehmens in Deutschland. Sie erhalten umfassende Betreuung aus einer Hand:
Wenn Sie in Deutschland als Einzelunternehmer tätig werden möchten, informieren Sie sich auch über die Anmeldung eines Einzelunternehmens (Gewerbe).

Unser Honorar beträgt 2 250 € brutto. Hinzu kommen die Notarkosten (815–932 € + 19% VAT), die Eintragung ins Handelsregister (225–360 €) und die Anmeldung beim Gewerbeamt (15–65 €).
Unser Honorar beträgt 2 050 € brutto. Die Gebühr für die Eintragung ins Handelsregister beträgt 225 €. Die übrigen Gebühren entsprechen denen einer GmbH.
Für eine GmbH ist ein Stammkapital von mindestens 25 000 € erforderlich (vor der Eintragung müssen mindestens 12 500 € eingezahlt werden). Eine UG kann bereits mit einem Stammkapital von 1 € gegründet werden.
Ja. Sobald das Kapital der Gesellschaft 25 000 € erreicht, kann die UG ohne Neugründung in eine GmbH umgewandelt werden.
Nach der Eintragung ins Handelsregister und der Anmeldung beim Gewerbeamt. Eine frühere Rechnungsstellung kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Der Gesellschaftsvertrag wird vor einem deutschen Notar unterzeichnet: persönlich in der Notarkanzlei oder in vielen Fällen online im Rahmen einer notariellen Videokonferenz. Alle weiteren Formalitäten übernehmen wir für Sie.
Ja. Jeder EU-Bürger kann in Deutschland eine GmbH oder UG gründen. Auch eine polnische Gesellschaft kann Gesellschafterin sein. Die Gesellschaft muss über eine Geschäftsanschrift in Deutschland verfügen.
Ja. Eine in Deutschland eingetragene Gesellschaft muss über einen Sitz und eine zustellfähige Geschäftsanschrift in Deutschland verfügen. Wir unterstützen Sie bei der Standortwahl oder der Einrichtung eines virtuellen Büros.
Bei einem Einzelunternehmen haftet der Inhaber mit seinem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten. Bei einer GmbH und UG ist die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Gründung erfordert jedoch eine notarielle Beurkundung, die Eintragung ins Handelsregister und eine vollständige Buchführung.