Wir helfen Eltern und Erziehungsberechtigten bei der Beantragung von Kindergeld, der deutschen Familienleistung. Wir prüfen, wer Anspruch darauf hat, welche Unterlagen erforderlich sind, und unterstützen bei der Zusammenstellung des Antrags.
Deutschland
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Preisliste der Dienstleistungen - Deutschland
Stellen Sie den Antrag auf Familienleistung in Deutschland Kindergeld schnell, sicher und ohne unnötige Formalitäten. Wir helfen in Deutschland arbeitenden Polen bei der wirksamen Erlangung von Kindergeld, auch dann, wenn die Kinder in Polen wohnen. Wir bieten eine umfassende Betreuung der Angelegenheit - von der Prüfung des Anspruchs auf die Leistung über die Vorbereitung der Dokumente bis hin zum Kontakt mit der deutschen Behörde und zur Auszahlung des Geldes.
Kindergeld ist eine der wichtigsten Familienleistungen für Personen, die in Deutschland arbeiten. Viele Personen verlieren die Möglichkeit, die Leistung zu erhalten, wegen formaler Fehler oder fehlenden Wissens. Dank unserer Erfahrung verläuft der gesamte Prozess reibungslos und sicher.

Kindergeld ist eine deutsche Familienleistung, die von der Familienkasse ausgezahlt wird. Die Leistung steht nicht nur deutschen Staatsbürgern zu, sondern auch Staatsbürgern anderer Länder der Europäischen Union, darunter Polen, die legal in Deutschland arbeiten.
Die Familienleistung in Deutschland soll Familien, die Kinder erziehen, finanziell unterstützen und ist eines der stabilsten Systeme von Familienleistungen in Europa.

Kindergeld steht Personen zu, die legal in Deutschland arbeiten und in Deutschland Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Die Leistung können Personen erhalten, die direkt bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigt sind, sowie - in bestimmten Fällen - Personen, die von einem polnischen Arbeitgeber entsandt wurden.
Seit 2024 gelten wichtige Regeln zum Anspruch auf Kindergeld. Personen, die bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigt sind, können Familienleistung ohne Einschränkungen beantragen, unabhängig vom Wohnort des Kindes. Aus Polen entsandte Arbeitnehmer können Kindergeld hauptsächlich dann beantragen, wenn ihnen in Polen keine Familienleistung zusteht oder wenn es volljährige Kinder betrifft.
Wenn ein Elternteil in Deutschland arbeitet und der andere nicht beruflich aktiv ist, ist der Bezug des vollen Kindergeldes sowie der vollen Leistung 800 plus in Polen möglich. Wenn beide Eltern beruflich aktiv sind, zum Beispiel einer in Deutschland und der andere in Polen arbeitet, steht der sogenannte Differenzzuschlag zu. Das bedeutet, dass die deutsche Familienleistung in einer um den Wert der in Polen bezogenen Leistung verminderten Höhe ausgezahlt wird.

Kindergeld steht für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu. Bei volljährigen Kindern kann die Leistung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden, sofern das Kind die Schule, ein Studium oder eine Berufsausbildung fortsetzt und keine hohen Einkünfte erzielt.
In bestimmten Fällen ist auch der Bezug von Kindergeld für Kinder mit festgestellter Behinderung ohne Altersgrenze möglich.
Die aktuelle Höhe der Familienleistung in Deutschland Kindergeld beträgt 250 Euro monatlich für jedes Kind. Dieser Betrag ist für das erste, zweite und weitere Kinder gleich und hängt nicht von der Höhe des Einkommens des Elternteils ab.
Die Leistung wird monatlich direkt auf das angegebene Bankkonto ausgezahlt.

Um Familienleistung in Deutschland zu erhalten, muss ein Antrag bei der Familienkasse zusammen mit einem vollständigen Satz der erforderlichen Dokumente eingereicht werden. Die deutsche Behörde kann zusätzliche Bescheinigungen verlangen, darunter einen Steuerbescheid oder eine Bestätigung über die Abgabe der Steuererklärung.
Die selbständige Antragstellung führt häufig zu formalen Fehlern, längerer Wartezeit oder Ablehnung der Leistung. Wenn Sie unsere Hilfe nutzen, haben Sie die Sicherheit, dass der Kindergeldantrag korrekt vorbereitet und gemäß den geltenden Vorschriften eingereicht wird.

Für die Einreichung eines Kindergeldantrags werden unter anderem Dokumente benötigt, die die Beschäftigung in Deutschland bestätigen, die Steueridentifikationsnummer, Dokumente der Kinder sowie Informationen über in Polen bezogene Familienleistungen.
Nach der Kontaktaufnahme mit uns erhalten Sie eine detaillierte Liste der Dokumente sowie einen vollständigen Formularsatz, der für den Beginn des Verfahrens erforderlich ist.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Führung von Angelegenheiten zur Familienleistung in Deutschland für Polen. Wir bieten umfassende Betreuung, individuelle Herangehensweise und laufenden Kontakt in jeder Phase des Verfahrens.
Wir erheben keine Provision auf das gewährte Kindergeld. Sie zahlen ausschließlich für reale Maßnahmen, die zur Erlangung der Leistung unternommen werden. Im Fall einer ablehnenden Entscheidung legen wir Einspruch ein und führen die Angelegenheit weiter.
Wir übernehmen den vollständigen Kontakt mit der deutschen Behörde und beantworten die gesamte Korrespondenz, sodass Sie sich weder um die Sprachbarriere noch um Formalitäten kümmern müssen.

Je schneller wir das Verfahren beginnen, desto schneller erhalten Sie die Ihnen zustehende Leistung. Laden Sie die Formulare herunter, füllen Sie sie aus und senden Sie sie uns zusammen mit den Dokumenten zu. Um den Rest kümmern wir uns.
Wenn Sie Fragen zu Kindergeld, Differenzzuschlag, der Leistung 800 plus oder Ihrer individuellen Familiensituation haben, kontaktieren Sie uns. Wir prüfen Ihren Anspruch auf die Leistung und schlagen die bestmögliche Lösung vor.
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