Austria 2025 / 2026
Berechnen Sie, wie viel Ihnen in Österreich nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern netto bleibt. 14 Auszahlungen pro Jahr, aktuelle Sätze 2025/2026.
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Arbeitnehmerveranlagung, Steuerrückerstattung, Pendlerpauschale - umfassende Betreuung für Polinnen und Polen in Österreich.
In Österreich erhalten Arbeitnehmer 14 Auszahlungen pro Jahr: 12 reguläre Monatsgehälter plus zwei Sonderzahlungen, Urlaubsgeld, meist im Juni, und Weihnachtsgeld im November oder Dezember. Diese zusätzlichen Auszahlungen werden begünstigt besteuert: mit 6% statt nach der normalen Steuerprogression.
Vom Bruttogehalt zieht der Arbeitgeber zuerst die Sozialversicherungsbeiträge ab: insgesamt 18,12% auf Arbeitnehmerseite. Danach wird vom Betrag nach Abzug der Beiträge die Lohnsteuer nach einer progressiven Skala mit 7 Stufen berechnet: von 0% bis 55%.
Jeder Arbeitnehmer erhält automatisch den Verkehrsabsetzbetrag (496 EUR jährlich im Jahr 2026). Zusätzlich können Pendlerpauschale, Alleinverdienerabsetzbetrag und Familienbonus Plus zustehen.
Österreich verwendet ein progressives Steuersystem mit sieben Stufen. Einkommen bis etwa 13 500 EUR jährlich ist vollständig steuerfrei. Der höchste Satz von 55% gilt erst für Einkommen über 1 000 000 EUR.
| Stufe | Jahreseinkommen (2026) | Satz |
|---|---|---|
| 1 | bis 13 539 EUR | 0% |
| 2 | 13 539 - 21 992 EUR | 20% |
| 3 | 21 992 - 36 458 EUR | 30% |
| 4 | 36 458 - 70 365 EUR | 40% |
| 5 | 70 365 - 104 859 EUR | 48% |
| 6 | 104 859 - 1 000 000 EUR | 50% |
| 7 | über 1 000 000 EUR | 55% |
Im Jahr 2025 waren die Stufen etwas niedriger (z. B. steuerfreier Betrag 13 308 EUR statt 13 539 EUR). Die Stufen werden jedes Jahr inflationsbedingt angepasst.
Sonderzahlungen gehören zu den größten Vorteilen einer Beschäftigung in Österreich. Arbeitnehmer erhalten zwei zusätzliche Gehälter pro Jahr: Urlaubsgeld, meist vor dem Urlaub im Juni, und Weihnachtsgeld vor Weihnachten.
Diese zusätzlichen Auszahlungen werden begünstigt besteuert. Die ersten 620 EUR jährlich sind steuerfrei, weitere Beträge werden mit 6% (bis 25 000 EUR), 27% (25 000-50 000 EUR) und 35,75% (50 000-83 333 EUR) besteuert. SV-Beiträge werden normal berechnet.
Durch die begünstigte Besteuerung der Sonderzahlungen ist die effektive jährliche Steuerbelastung in Österreich niedriger, als es die reinen Steuerstufen vermuten lassen.
Jeder Arbeitnehmer in Österreich zahlt Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 18,12% des Bruttogehalts (bis zur Höchstbeitragsgrundlage). Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich 21,23%. Unten finden Sie die aktuellen Arbeitnehmerbeiträge.
| Versicherung | Arbeitnehmersatz |
|---|---|
| Krankenversicherung | 3,87% |
| Pensionsversicherung | 10,25% |
| Arbeitslosenversicherung | 3,00% |
| Arbeiterkammerumlage | 0,50% |
| Wohnbauförderungsbeitrag | 0,50% |
| Beiträge gesamt | 18,12% |
Die Höchstbeitragsgrundlage beträgt im Jahr 2026 monatlich 6 930 EUR. Für Beträge oberhalb dieser Grenze werden keine Beiträge berechnet.