Wir bieten professionelle Unterstützung bei der Erlangung der Freistellung, der Bescheinigung über die Befreiung von der Bauabzugsteuer in Deutschland (§48b EStG). Wir bereiten den korrekten Antrag vor und achten auf vollständige Übereinstimmung mit dem deutschen Steuerrecht.
Deutschland
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Freistellungsbescheinigung (kurz Freistellung) ist ein Dokument, das vom deutschen Finanzamt auf Grundlage von §48b des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die Bescheinigung befreit den Erbringer von Bauleistungen von der Anwendung von §48 EStG, der den Auftraggeber verpflichtet, 15% Bauabzugsteuer von jeder Zahlung für eine Bauleistung einzubehalten und abzuführen.
In der Praxis ist Freistellung ein einseitiges Dokument mit Referenznummer (Bescheinigungsnummer), Gültigkeitsdatum, Firmendaten und Stempel des Finanzamtu. Vor der vollständigen Auszahlung prüft der deutsche Auftraggeber das Dokument über die elektronische BZSt-Datenbank (Bundeszentralamt für Steuern) - die Prüfung dauert Sekunden und ist kostenlos.
100% Auszahlung statt 82,15% - keine eingefrorenen Mittel im Finanzamt
Erforderliches geschäftliches Minimum - einige große Auftraggeber unterschreiben ohne sie keinen Vertrag
Kein Risiko des Auftraggebers - also Vertragspreise ohne "Risikomarge"
Glaubwürdigkeit beim Bauleiter / Generalunternehmer - Freistellung = vom Finanzamt geprüfte Firma
Planbarkeit in der Buchhaltung - Sie führen keine Tabelle "wie viel liegt beim Amt, wann kommt es zurück"

Fehlende Freistellung ist kein formaler Fehler. Das ist ein realer Liquiditätsverlust. Sehen Sie, was bei zwei identischen Verträgen passiert - einer mit Freistellung, einer ohne.
Nettovertrag 100 000 EUR + 19% VAT | Mit Freistellung | Ohne Freistellung |
|---|---|---|
Bruttowert der Rechnung | 119 000 EUR | 119 000 EUR |
Einbehaltene Bauabzugsteuer (15% brutto) | 0 EUR | -17 850 EUR |
Zahlung vom Kunden | 119 000 EUR | 101 150 EUR |
VAT an den Fiskus abzuführen | -19 000 EUR | -19 000 EUR |
Effektiv verbleibt im Unternehmen | 100 000 EUR | 82 150 EUR |
Anteil an Ihrem Netto | 100% | 82,15% |
Wann Sie die einbehaltenen 17 850 EUR | - | nach der Jahresabrechnung |
15% Bauabzugsteuer wird vom Brutto berechnet (net + VAT). Da Sie VAT ohnehin an den Fiskus abführen, verlieren Sie effektiv 17.85% Ihres Netto - und warten auf dieses Geld bis zur Jahresabrechnung. Für ein Unternehmen, das laufende Liquidität hält (Löhne, Leasing, Material, Subunternehmer), ist das kein Verhandlungsthema.
Zusätzlicher Effekt: Ein Teil der deutschen Generalunternehmer (große GU, SPV-Gesellschaften) unterschreibt keinen Vertrag ohne Vorlage einer gültigen Freistellung - weil er für nicht abgeführte Steuer haftet und die Geldbuße bis zu 25 000 EUR.

Die Pflicht betrifft jedes Unternehmen, das Bauleistungen in Deutschland für einen deutschen Auftraggeber ausführt - unabhängig vom Sitzland und der Rechtsform:
Einzelunternehmen (JDG / Gewerbe) - unabhängig vom Umfang der Tätigkeit
Handelsgesellschaften - sp. z o.o., S.A., sp. komandytowa, sp. jawna, GmbH
Polnische Subunternehmen - auch wenn Ihr Auftraggeber ein anderes polnisches Unternehmen ist, das in Deutschland tätig ist
Unternehmen mit kurzen Aufträgen - die Schwelle wird nicht nach Aufenthaltsdauer gemessen, sondern nach Umsatzwert bei einem Auftraggeber im Kalenderjahr
Die deutsche Definition der Bauleistung (§48 EStG) ist breit - sie umfasst alles, was physisch in Gebäude oder Grundstück eingreift:
Konstruktions-, Fundament- und Stahlbetonarbeiten
Elektro-, Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Photovoltaikanlagen
Dämmungen, Fassaden, Dachdecker- und Klempnerarbeiten
Montage von Fenstern, Türen, Toren, Zäunen, Stahl- und Holzkonstruktionen
Ausbauarbeiten (Putz, Gips, Fliesen, Böden, Malerarbeiten)
Erd-, Straßen- und Pflasterarbeiten
Montage von Glasfasernetzen, Telekommunikationsmasten
Montage von Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen
Abbruch, Demontage, spezialisierte Baureinigung
Keine Freistellung erfordern: reine Planungsarbeiten, Bauherrenaufsicht, Materiallieferung ohne Montage, Beratung, Reinigungsarbeiten ohne Baubezug.
Der Auftraggeber muss keine Bauabzugsteuer einbehalten, wenn der Gesamtwert der Arbeiten eines Auftragnehmers im Kalenderjahr nicht überschreitet:
5 000 EUR - in den meisten Fällen,
15 000 EUR - bei VAT-befreiten Leistungen (z.B. Bau für Anbieter von Wohnungsvermietung).
Es zählt der Gesamtwert bei einem Auftraggeber im Kalenderjahr. Wenn Sie bei demselben Generalunternehmer 3 Rechnungen zu je 2 000 EUR haben - zusammen 6 000 EUR - überschreiten Sie die Schwelle und die Einbehaltungspflicht entsteht rückwirkend ab der ersten Rechnung.

Auf Unternehmensseite - 4 Dokumente aus Polen. Den Rest (Übersetzungen, deutsche Formulare, Tätigkeitsbeschreibung, Vollmacht, Kommunikation) übernehmen wir im Rahmen der Leistung.
# | Dokument | Aussteller | Gültigkeit |
|---|---|---|---|
1 | CFR-1 - Bescheinigung der steuerlichen Ansässigkeit | polnisches Finanzamt | 12 Monate |
2 | Bescheinigung über keine Rückstände bei ZUS | ZUS (ZUS-S-72b) | 3 Monate |
3 | Bescheinigung über keine Steuerrückstände | polnisches Finanzamt | 3 Monate |
4 | Auszug aus CEIDG oder KRS | CEIDG / KRS online | aktuell am Tag des Antrags |
5 | Vollmacht (Vollmacht) | bereiten wir vor | unbefristet |
6 | Vertrag oder Auftrag vom deutschen Auftraggeber (optional) | - | Kopie |
Dokumente 1-4 holen wir in Ihrem Namen bei polnischen Behörden ein - Scans und Vollmacht reichen. Sie müssen nichts per Post nach Deutschland senden.
Vor dem Antrag auf Freistellung muss das Unternehmen eine deutsche Steuernummer haben, die vom zuständigen Finanzamt ausgestellt wurde. Wenn Sie sie nicht haben, führen wir die steuerliche Registrierung zusammen mit dem Antrag durch - es ist dasselbe Preispaket (1 500 / 1 700 PLN). Ohne separate Gebühr für Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
In Deutschland werden Angelegenheiten polnischer Bauunternehmen ohne deutschen Sitz von mehreren spezialisierten Ämtern bearbeitet (u.a. Finanzamt Oranienburg, Cottbus, Hameln-Holzminden, Nördlingen). Die Zuteilung ist fest und richtet sich nach dem ersten Buchstaben des Firmennamens oder Nachnamens des Inhabers, nicht nach dem Ausführungsort der Arbeiten in Deutschland.
Die Wahl des richtigen Finanzamtu ist die häufigste Ursache für die Ablehnung des Antrags. Bei FenixTax bestimmen wir es in der Voranalyse und - wenn die alphabetische Aufteilung für Ihren Firmennamen untypisch funktioniert - senden wir eine gezielte Prüfungsanfrage.

Analyse der Unternehmenstätigkeit - wir prüfen die Steuerpflicht in Deutschland (§48 EStG) und bestimmen das zuständige Finanzamt
Steuerliche Registrierung - wir beantragen Steuernummer, wenn das Unternehmen sie noch nicht hat (2-6 Wochen)
Zusammenstellung der Dokumente - CFR-1, ZUS, US, CEIDG/KRS + vom deutschen Amt verlangte Übersetzungen
Antragsvorbereitung - wir erstellen den Antrag und die Tätigkeitsbeschreibung der Firma auf Deutsch
Einreichung des Antrags - Dokumentensatz + Vollmacht gehen an den zuständigen Finanzamtu
Korrespondenz mit dem Amt - wir halten laufenden Kontakt mit dem deutschen Finanzamt bis zur Entscheidung
Erhalt der Bescheinigung - wir informieren über die Gültigkeitsdauer und übergeben das Dokument
Fristenmonitoring - wir überwachen das Gültigkeitsdatum und beantragen die Verlängerung rechtzeitig
Der gesamte Prozess läuft remote. Sie fahren nicht nach Deutschland, rufen nicht beim Amt an und übersetzen keine Schreiben.

Freistellung wird befristet ausgestellt - meistens für 12 Monate. Nach Ablauf dieses Zeitraums verliert das Dokument seine Gültigkeit, und deutsche Auftraggeber müssen wieder Bauabzugsteuer einbehalten. Die Verlängerung erfordert einen erneuten Antrag und aktuelle Dokumente.
Was die Gültigkeit verkürzen kann: Signale, dass das Projekt sich der Betriebsstätte-Schwelle nähert (12 Monate auf einer Baustelle), Steuerrückstände in Deutschland, Änderungen im Tätigkeitsgegenstand. Was sie verlängern kann: dokumentierte problemlose Zusammenarbeit mit Finanzamt, regelmäßige Abgabe erforderlicher Erklärungen.
Kritisch: Eine Lücke in der Gültigkeit der Freistellung während eines laufenden Vertrags bedeutet, dass der Auftraggeber wieder 15% von jeder weiteren Rechnung einbehalten muss. Wir überwachen die Fristen und beantragen die Verlängerung rechtzeitig.
Wenn Sie eine deutsche Steuernummer haben, kann Finanzamt von Ihnen Prüfung der Steuerpflicht verlangen - einen Bericht über die in Deutschland ausgeübte Tätigkeit, in dem Sie nachweisen:
alle Baustellen / Arbeitsorte (Baustellenübersicht) des betreffenden Jahres,
Beginn- und Enddaten der Arbeiten,
Vertragswerte,
Kopie der polnischen PIT oder CIT.
Die Missachtung der Prüfung kann zur Aufhebung einer bereits ausgestellten Freistellung führen.

20+ Jahre Steuerabrechnungen mit Deutschland
48 000 Steuerfälle bearbeitet
Feste Gebühr, 0% Provision - unabhängig vom Vertragswert und Erstattungsbetrag
Fristenmonitoring - wir beantragen Verlängerung rechtzeitig
Vollständig remote - ohne Fahrt nach Deutschland, ohne Deutschkenntnisse
140 Servicestellen in Polen + Online-Service
Volles DE-Paket unter einem Dach: Freistellung, VAT, Sokabau, Gewerbe, Personal
Sitz in Bielsko-Biała, ul. Żywiecka 155a - Sie können uns persönlich besuchen
Wenn Bauabzugsteuer bereits einbehalten wurde, besteht die Möglichkeit der Erstattung. Die Erstattung der Bauabzugsteuer erfordert einen entsprechenden Antrag und den Nachweis, dass das Unternehmen die Voraussetzungen für Freistellung erfüllte.
Wir führen Fälle zur Steuererstattung und helfen, Geld zurückzuholen, das an das deutsche Finanzamt überwiesen oder vom deutschen Auftraggeber einbehalten wurde.

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