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Freistellung - Befreiung von der Bauabzugsteuer

Wir bieten professionelle Unterstützung bei der Erlangung der Freistellung, der Bescheinigung über die Befreiung von der Bauabzugsteuer in Deutschland (§48b EStG). Wir bereiten den korrekten Antrag vor und achten auf vollständige Übereinstimmung mit dem deutschen Steuerrecht.

Unterstützung bei der Erlangung der Freistellung in Deutschland
Übereinstimmung mit dem deutschen Steuerrecht
Vorbereitung und Einreichung des Antrags beim Finanzamt
Schnelle und unkomplizierte Verfahren

Deutschland

Dokumente und Preise

Preisliste der Dienstleistungen - Deutschland

Dienstleistung Preis
1 Antrag auf Freistellung von der Bauabzugsteuer sowie steuerliche Registrierung für Gesellschaften 400 EUR
2 Antrag auf Freistellung von der Bauabzugsteuer sowie steuerliche Registrierung eines Einzelunternehmens in Deutschland 350 EUR
3 Erneute Beantragung der Freistellung von der Bauabzugsteuer für Gesellschaften 210 EUR
4 Erneute Beantragung der Freistellung von der Bauabzugsteuer für Einzelunternehmen 210 EUR
5 Feststellung der Steuerpflicht beim deutschen Finanzamt für Gesellschaften 120 EUR
6 Feststellung der Steuerpflicht beim deutschen Finanzamt für Einzelunternehmen 120 EUR
7 Antrag auf Umsatzsteuerregistrierung in Deutschland für ein Einzelunternehmen 240 EUR
8 Antrag auf Umsatzsteuerregistrierung in Deutschland für eine Gesellschaft 290 EUR
9 Antrag auf steuerliche Registrierung für Einzelunternehmen mit Arbeitnehmern in Deutschland 240 EUR
10 Antrag auf steuerliche Registrierung für Gesellschaften mit Arbeitnehmern in Deutschland 290 EUR
11 Antrag auf Erstattung der Bauabzugsteuer 140 EUR
12 Jährliche Umsatzsteuerabrechnung in Deutschland 320 EUR
13 Vierteljährliche/monatliche Umsatzsteuerabrechnung in Deutschland 140 EUR
14 Umsatzsteuer-Nullabrechnung in Deutschland 100 EUR
15 Einkommensteuerabrechnung aus Deutschland für Einzelunternehmen (Gewerbeabrechnung) 210 EUR
16 Anmeldung des Unternehmens bei der Sokabau 100 EUR
17 Monatliche Arbeitnehmermeldungen an die Sokabau, Preis abhängig von der Anzahl der Arbeitnehmer Auf Anfrage
18 Personal- und Lohnabrechnung in Deutschland Auf Anfrage
19 Führung von Vollstreckungsverfahren, Vollstreckungstitel des deutschen Finanzamts Auf Anfrage

Dokumentenpakete - Deutschland

Druk dokument CFR1 rezydencja podatkowa
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Wniosek o zwolnienie z podatku od usług budowlanych Freistellungsbescheinigung oraz rejestracja podatkowa spółki
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Wniosek o ustalenie obowiązku podatkowego dla firmy jednoosobowej
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Wniosek o ustalenie obowiązku podatkowego dla spółek
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Ponowne złożenie wniosku o zwolnienie z podatku od usług budowlanych Freistellungsbescheinigung dla firm jednoosobowych - dokumenty przeznaczone dla firm które już wcześniej składały wniosek o zwolnienie z podatku od usług budowlanych i potrzebują przedłużenia ważności tego dokumentu
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Ponowne złożenie wniosku o zwolnienie z podatku od usług budowlanych Freistellungsbescheinigung dla spółek - dokumenty przeznaczone dla spółek które już wcześniej składały wniosek o zwolnienie z podatku od usług budowlanych i potrzebują przedłużenia ważności tego dokumentu
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Wniosek o rejestrację podatkowa firmy jednoosobowej która zamierza prowadzić sprzedaż poprzez sklep internetowy na terenie Niemiec
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Wniosek o rejestrację podatkowa spółki która zamierza prowadzić sprzedaż poprzez sklep internetowy na terenie Niemiec
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Wniosek o rejestrację podatkową spółki zatrudniającej pracowników na terenie Niemiec
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Wniosek o zwolnienie z podatku od usług budowlanych Freistellungsbescheinigung oraz rejestracja podatkowa firmy jednoosobowej
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Freistellung - was ist das?

Freistellungsbescheinigung (kurz Freistellung) ist ein Dokument, das vom deutschen Finanzamt auf Grundlage von §48b des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die Bescheinigung befreit den Erbringer von Bauleistungen von der Anwendung von §48 EStG, der den Auftraggeber verpflichtet, 15% Bauabzugsteuer von jeder Zahlung für eine Bauleistung einzubehalten und abzuführen.

In der Praxis ist Freistellung ein einseitiges Dokument mit Referenznummer (Bescheinigungsnummer), Gültigkeitsdatum, Firmendaten und Stempel des Finanzamtu. Vor der vollständigen Auszahlung prüft der deutsche Auftraggeber das Dokument über die elektronische BZSt-Datenbank (Bundeszentralamt für Steuern) - die Prüfung dauert Sekunden und ist kostenlos.

Was Freistellung bringt

  • 100% Auszahlung statt 82,15% - keine eingefrorenen Mittel im Finanzamt

  • Erforderliches geschäftliches Minimum - einige große Auftraggeber unterschreiben ohne sie keinen Vertrag

  • Kein Risiko des Auftraggebers - also Vertragspreise ohne "Risikomarge"

  • Glaubwürdigkeit beim Bauleiter / Generalunternehmer - Freistellung = vom Finanzamt geprüfte Firma

  • Planbarkeit in der Buchhaltung - Sie führen keine Tabelle "wie viel liegt beim Amt, wann kommt es zurück"

Freistellungsbescheinigung - zwolnienie z podatku budowlanego Deutschland

Warum Freistellung kein "Papier" ist - der finanzielle Punkt

Fehlende Freistellung ist kein formaler Fehler. Das ist ein realer Liquiditätsverlust. Sehen Sie, was bei zwei identischen Verträgen passiert - einer mit Freistellung, einer ohne.

Nettovertrag 100 000 EUR + 19% VAT

Mit Freistellung

Ohne Freistellung

Bruttowert der Rechnung

119 000 EUR

119 000 EUR

Einbehaltene Bauabzugsteuer (15% brutto)

0 EUR

-17 850 EUR

Zahlung vom Kunden

119 000 EUR

101 150 EUR

VAT an den Fiskus abzuführen

-19 000 EUR

-19 000 EUR

Effektiv verbleibt im Unternehmen

100 000 EUR

82 150 EUR

Anteil an Ihrem Netto

100%

82,15%

Wann Sie die einbehaltenen 17 850 EUR

-

nach der Jahresabrechnung

15% Bauabzugsteuer wird vom Brutto berechnet (net + VAT). Da Sie VAT ohnehin an den Fiskus abführen, verlieren Sie effektiv 17.85% Ihres Netto - und warten auf dieses Geld bis zur Jahresabrechnung. Für ein Unternehmen, das laufende Liquidität hält (Löhne, Leasing, Material, Subunternehmer), ist das kein Verhandlungsthema.

Zusätzlicher Effekt: Ein Teil der deutschen Generalunternehmer (große GU, SPV-Gesellschaften) unterschreibt keinen Vertrag ohne Vorlage einer gültigen Freistellung - weil er für nicht abgeführte Steuer haftet und die Geldbuße bis zu 25 000 EUR.

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Wer Freistellung haben muss

Die Pflicht betrifft jedes Unternehmen, das Bauleistungen in Deutschland für einen deutschen Auftraggeber ausführt - unabhängig vom Sitzland und der Rechtsform:

  • Einzelunternehmen (JDG / Gewerbe) - unabhängig vom Umfang der Tätigkeit

  • Handelsgesellschaften - sp. z o.o., S.A., sp. komandytowa, sp. jawna, GmbH

  • Polnische Subunternehmen - auch wenn Ihr Auftraggeber ein anderes polnisches Unternehmen ist, das in Deutschland tätig ist

  • Unternehmen mit kurzen Aufträgen - die Schwelle wird nicht nach Aufenthaltsdauer gemessen, sondern nach Umsatzwert bei einem Auftraggeber im Kalenderjahr

Welche Arbeiten als Bauleistung gelten

Die deutsche Definition der Bauleistung (§48 EStG) ist breit - sie umfasst alles, was physisch in Gebäude oder Grundstück eingreift:

  • Konstruktions-, Fundament- und Stahlbetonarbeiten

  • Elektro-, Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs- und Photovoltaikanlagen

  • Dämmungen, Fassaden, Dachdecker- und Klempnerarbeiten

  • Montage von Fenstern, Türen, Toren, Zäunen, Stahl- und Holzkonstruktionen

  • Ausbauarbeiten (Putz, Gips, Fliesen, Böden, Malerarbeiten)

  • Erd-, Straßen- und Pflasterarbeiten

  • Montage von Glasfasernetzen, Telekommunikationsmasten

  • Montage von Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen

  • Abbruch, Demontage, spezialisierte Baureinigung

Keine Freistellung erfordern: reine Planungsarbeiten, Bauherrenaufsicht, Materiallieferung ohne Montage, Beratung, Reinigungsarbeiten ohne Baubezug.

Ausnahme: Schwelle von 5 000 EUR jährlich

Der Auftraggeber muss keine Bauabzugsteuer einbehalten, wenn der Gesamtwert der Arbeiten eines Auftragnehmers im Kalenderjahr nicht überschreitet:

  • 5 000 EUR - in den meisten Fällen,

  • 15 000 EUR - bei VAT-befreiten Leistungen (z.B. Bau für Anbieter von Wohnungsvermietung).

Es zählt der Gesamtwert bei einem Auftraggeber im Kalenderjahr. Wenn Sie bei demselben Generalunternehmer 3 Rechnungen zu je 2 000 EUR haben - zusammen 6 000 EUR - überschreiten Sie die Schwelle und die Einbehaltungspflicht entsteht rückwirkend ab der ersten Rechnung.

Befreiung von der Bauabzugsteuer Deutschland

Dokumente für Freistellung

Auf Unternehmensseite - 4 Dokumente aus Polen. Den Rest (Übersetzungen, deutsche Formulare, Tätigkeitsbeschreibung, Vollmacht, Kommunikation) übernehmen wir im Rahmen der Leistung.

#

Dokument

Aussteller

Gültigkeit

1

CFR-1 - Bescheinigung der steuerlichen Ansässigkeit

polnisches Finanzamt

12 Monate

2

Bescheinigung über keine Rückstände bei ZUS

ZUS (ZUS-S-72b)

3 Monate

3

Bescheinigung über keine Steuerrückstände

polnisches Finanzamt

3 Monate

4

Auszug aus CEIDG oder KRS

CEIDG / KRS online

aktuell am Tag des Antrags

5

Vollmacht (Vollmacht)

bereiten wir vor

unbefristet

6

Vertrag oder Auftrag vom deutschen Auftraggeber (optional)

-

Kopie

Dokumente 1-4 holen wir in Ihrem Namen bei polnischen Behörden ein - Scans und Vollmacht reichen. Sie müssen nichts per Post nach Deutschland senden.

Vorbedingung: Steuernummer

Vor dem Antrag auf Freistellung muss das Unternehmen eine deutsche Steuernummer haben, die vom zuständigen Finanzamt ausgestellt wurde. Wenn Sie sie nicht haben, führen wir die steuerliche Registrierung zusammen mit dem Antrag durch - es ist dasselbe Preispaket (1 500 / 1 700 PLN). Ohne separate Gebühr für Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Zuständigkeit des Finanzamtu für polnische Firmen

In Deutschland werden Angelegenheiten polnischer Bauunternehmen ohne deutschen Sitz von mehreren spezialisierten Ämtern bearbeitet (u.a. Finanzamt Oranienburg, Cottbus, Hameln-Holzminden, Nördlingen). Die Zuteilung ist fest und richtet sich nach dem ersten Buchstaben des Firmennamens oder Nachnamens des Inhabers, nicht nach dem Ausführungsort der Arbeiten in Deutschland.

Die Wahl des richtigen Finanzamtu ist die häufigste Ursache für die Ablehnung des Antrags. Bei FenixTax bestimmen wir es in der Voranalyse und - wenn die alphabetische Aufteilung für Ihren Firmennamen untypisch funktioniert - senden wir eine gezielte Prüfungsanfrage.

Freistellung - Unterlagen und Verfahren in Deutschland

Wie Sie Freistellung erhalten - Schritt für Schritt

  1. Analyse der Unternehmenstätigkeit - wir prüfen die Steuerpflicht in Deutschland (§48 EStG) und bestimmen das zuständige Finanzamt

  2. Steuerliche Registrierung - wir beantragen Steuernummer, wenn das Unternehmen sie noch nicht hat (2-6 Wochen)

  3. Zusammenstellung der Dokumente - CFR-1, ZUS, US, CEIDG/KRS + vom deutschen Amt verlangte Übersetzungen

  4. Antragsvorbereitung - wir erstellen den Antrag und die Tätigkeitsbeschreibung der Firma auf Deutsch

  5. Einreichung des Antrags - Dokumentensatz + Vollmacht gehen an den zuständigen Finanzamtu

  6. Korrespondenz mit dem Amt - wir halten laufenden Kontakt mit dem deutschen Finanzamt bis zur Entscheidung

  7. Erhalt der Bescheinigung - wir informieren über die Gültigkeitsdauer und übergeben das Dokument

  8. Fristenmonitoring - wir überwachen das Gültigkeitsdatum und beantragen die Verlängerung rechtzeitig

Der gesamte Prozess läuft remote. Sie fahren nicht nach Deutschland, rufen nicht beim Amt an und übersetzen keine Schreiben.

Freistellungsbescheinigung - wer kann einen Antrag stellen

Gültigkeit der Freistellung und Verlängerung

Freistellung wird befristet ausgestellt - meistens für 12 Monate. Nach Ablauf dieses Zeitraums verliert das Dokument seine Gültigkeit, und deutsche Auftraggeber müssen wieder Bauabzugsteuer einbehalten. Die Verlängerung erfordert einen erneuten Antrag und aktuelle Dokumente.

Was die Gültigkeit verkürzen kann: Signale, dass das Projekt sich der Betriebsstätte-Schwelle nähert (12 Monate auf einer Baustelle), Steuerrückstände in Deutschland, Änderungen im Tätigkeitsgegenstand. Was sie verlängern kann: dokumentierte problemlose Zusammenarbeit mit Finanzamt, regelmäßige Abgabe erforderlicher Erklärungen.

Kritisch: Eine Lücke in der Gültigkeit der Freistellung während eines laufenden Vertrags bedeutet, dass der Auftraggeber wieder 15% von jeder weiteren Rechnung einbehalten muss. Wir überwachen die Fristen und beantragen die Verlängerung rechtzeitig.

Prüfung der Steuerpflicht

Wenn Sie eine deutsche Steuernummer haben, kann Finanzamt von Ihnen Prüfung der Steuerpflicht verlangen - einen Bericht über die in Deutschland ausgeübte Tätigkeit, in dem Sie nachweisen:

  • alle Baustellen / Arbeitsorte (Baustellenübersicht) des betreffenden Jahres,

  • Beginn- und Enddaten der Arbeiten,

  • Vertragswerte,

  • Kopie der polnischen PIT oder CIT.

Die Missachtung der Prüfung kann zur Aufhebung einer bereits ausgestellten Freistellung führen.

Zwolnienie podatkowe dla firm budowlanych Deutschland

Warum FenixTax

  • 20+ Jahre Steuerabrechnungen mit Deutschland

  • 48 000 Steuerfälle bearbeitet

  • Feste Gebühr, 0% Provision - unabhängig vom Vertragswert und Erstattungsbetrag

  • Fristenmonitoring - wir beantragen Verlängerung rechtzeitig

  • Vollständig remote - ohne Fahrt nach Deutschland, ohne Deutschkenntnisse

  • 140 Servicestellen in Polen + Online-Service

  • Volles DE-Paket unter einem Dach: Freistellung, VAT, Sokabau, Gewerbe, Personal

  • Sitz in Bielsko-Biała, ul. Żywiecka 155a - Sie können uns persönlich besuchen

Erstattung der Bauabzugsteuer aus Deutschland

Wenn Bauabzugsteuer bereits einbehalten wurde, besteht die Möglichkeit der Erstattung. Die Erstattung der Bauabzugsteuer erfordert einen entsprechenden Antrag und den Nachweis, dass das Unternehmen die Voraussetzungen für Freistellung erfüllte.

Wir führen Fälle zur Steuererstattung und helfen, Geld zurückzuholen, das an das deutsche Finanzamt überwiesen oder vom deutschen Auftraggeber einbehalten wurde.

Freistellungsbescheinigung - Steuer auf Bauleistungen Deutschland

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FAQ

Wie lange ist Freistellung gültig?

Die erste Befreiung gilt gewöhnlich 3 Monate. Weitere können für 12 Monate ausgestellt werden, sofern sie regelmäßig verlängert werden und keine Steuerrückstände in Deutschland bestehen.

Kann bereits einbehaltene Steuer zurückgeholt werden?

Ja - wir helfen bei der Beantragung der Erstattung der Bauabzugsteuer. Erforderlich sind Rechnungen, Einbehaltungsprotokolle sowie eine gültige Freistellungsbescheinigung oder Bestätigung der steuerlichen Registrierung.

Befreit Freistellung von anderen Steuern?

Nein - sie betrifft ausschließlich die Bauabzugsteuer. Andere steuerliche Pflichten in Deutschland (VAT, Einkommensteuer) sind separat nach den geltenden Vorschriften abzurechnen.

Was droht dem Auftraggeber ohne Freistellung des Auftragnehmers?

Ein deutscher Auftraggeber, der bei einem Auftragnehmer ohne Befreiung keine Steuer einbehält, riskiert eine Geldbuße bis 25 000 euro, Haftung für nicht abgeführte Steuer oder sogar strafrechtliche Folgen.

Wie lange dauert das Verfahren zur Erlangung der Freistellung?

Die Frist hängt von der Auslastung des Finanzamtu und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Wenn die Firma noch keine Steuernummer hat, stellt das Amt sie innerhalb von 2-6 Wochen aus - erst dann kann Freistellung beantragt werden.

Welche Dokumente werden für Freistellung benötigt?

Für die Erlangung der Freistellungsbescheinigung sind unter anderem Registrierungsdokumente der Firma, eine Ansässigkeitsbescheinigung, Bescheinigungen über keine Steuer- und ZUS-Rückstände sowie Dokumente zur Bestätigung der Bautätigkeit erforderlich. Häufig ist auch eine deutsche Steuernummer erforderlich.

Was ist Freistellung?

Freistellungsbescheinigung (Freistellung) ist eine vom deutschen Finanzamt auf Grundlage von §48b EStG ausgestellte Bescheinigung, die ein Bauunternehmen von der Pflicht befreit, 15% Quellensteuer (Bauabzugsteuer) von in Deutschland ausgestellten Rechnungen einzubehalten. Ohne sie muss der Auftraggeber 15% des Bruttorechnungswertes einbehalten und an Finanzamt abführen.

Freistellung - was bringt sie einer polnischen Firma?

Freistellung ermöglicht es, den automatischen Einbehalt von 15% des Bruttowerts jeder Rechnung zu vermeiden. Dadurch erhält die Firma die volle Vergütung, behält finanzielle Liquidität, ist für deutsche Auftraggeber glaubwürdiger und gewinnt leichter neue Aufträge in Deutschland

Wie erledigt man Freistellung in Polen?

Freistellung kann vollständig aus Polen erledigt werden, ohne Fahrt nach Deutschland. Das Verfahren umfasst: Analyse der Tätigkeit der Firma, steuerliche Registrierung in Deutschland (falls erforderlich), Vorbereitung und Einreichung des Antrags auf Freistellung, Kontakt mit dem deutschen Finanzamt bis zur Entscheidung. Der gesamte Prozess kann remote durchgeführt werden.

Was kostet Freistellung bei FenixTax?

1 500 PLN für ein Einzelunternehmen, 1 700 PLN für eine Gesellschaft - der Preis umfasst die steuerliche Registrierung und den vollständigen Antrag auf die Bescheinigung. Verlängerung: 900 PLN. Antrag auf Erstattung bereits einbehaltener Steuer: 600 PLN. Feste Gebühr, keine Provision vom Vertragswert.

Warum spricht man von 85%, während effektiv 82,15% bleiben?

15% Bauabzugsteuer wird vom Bruttowert der Rechnung (netto + VAT) berechnet, nicht vom Netto. Bei 19% VAT bedeutet das, dass die Firma nach Einbehalt von 15% brutto 82,15% des Bruttowerts erhält, nicht 85%. Differenz: ca. 3 Prozentpunkte, die in der Cashflow-Kalkulation zu berücksichtigen sind