Wir bieten professionelle Gewerbeabrechnung in Deutschland für Einzelunternehmen und Firmen. Wir bereiten Steuererklärungen und Jahresabrechnungen vor und vertreten Unternehmer vor dem deutschen Finanzamt, mit vollständiger Übereinstimmung mit den Vorschriften.
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Führen Sie ein Gewerbe, also eine Einzelfirma in Deutschland? In diesem Fall sind Sie verpflichtet, eine jährliche Steuerabrechnung - Gewerbeabrechnung einzureichen. Die Nichterfüllung dieser Pflicht kann zu einer Schätzungsabrechnung durch das deutsche Finanzamt, Geldstrafen und zusätzlichen Zahlungsaufforderungen führen.
Wir kümmern uns umfassend um die Steuerabrechnung Ihrer Einzelfirma in Deutschland, damit sie vorschriftsgemäß, fristgerecht und steuerlich möglichst vorteilhaft ist.

Gewerbeabrechnung ist die jährliche Einkommensteuerabrechnung für Personen, die in Deutschland eine gewerbliche Tätigkeit (Gewerbe) ausüben. Die Pflicht zur Einreichung betrifft jede Person, die:
• eine Einzelfirma in Deutschland führt oder geführt hat
• Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit erzielt hat
• beim deutschen Finanzamt registriert war
• in Deutschland steuerpflichtig war oder ist
Wenn keine Gewerbeabrechnung eingereicht wird, setzt Finanzamt die Steuerhöhe selbst fest - in der Regel zum Nachteil des Unternehmers.

Die Abrechnung einer Einzelfirma in Deutschland bedeutet nicht nur das Eintragen von Einnahmen. Dazu gehört auch die korrekte Erfassung von Kosten, Abschreibungen, Beiträgen, Vergünstigungen und VAT-Pflichten.
Fehler in der Gewerbeabrechnung können folgende Folgen haben:
• eine überhöhte zu zahlende Steuer
• Geldstrafen
• Korrekturen und zusätzliche Prüfungen
• langwierige Korrespondenz mit der Behörde
Deshalb lohnt es sich, dies Spezialisten anzuvertrauen, die sich täglich mit Gewerbeabrechnungen in Deutschland beschäftigen.

Wir bieten eine vollständige Betreuung der jährlichen Steuerabrechnung einer Einzelfirma in Deutschland.
Im Rahmen der Dienstleistung:
• analysieren wir Ihre steuerliche Situation
• prüfen wir die Steuerpflicht in Deutschland und in Polen
• erstellen wir die jährliche Gewerbeabrechnung
• berücksichtigen wir die Kosten der Geschäftstätigkeit
• prüfen wir die VAT-Pflicht und VAT-Abrechnung
• reichen wir die Erklärung beim deutschen Finanzamt ein
• führen wir die Korrespondenz mit der Behörde
• reichen wir Erklärungen oder Einsprüche ein, wenn dies erforderlich ist

Wenn Sie neben dem Führen eines Gewerbe auch Einkünfte aus einem Arbeitsvertrag erzielt haben, erstellen wir eine gemeinsame Abrechnung, die Folgendes umfasst:
• Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit
• Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis
• steuerliche Pflichten in Deutschland und in Polen
So haben Sie die Sicherheit, dass alles einheitlich und vorschriftsgemäß abgerechnet wird.

Die Standardfrist für die Einreichung der jährlichen Steuererklärung in Deutschland endet am 31. Juli für das vorherige Steuerjahr. Eine Fristüberschreitung kann zu Strafen und Zinsen führen.
Je früher wir mit der Vorbereitung der Gewerbeabrechnung beginnen, desto größer ist die Chance auf eine ruhige und problemlose Abrechnung.

Seit vielen Jahren betreuen wir Unternehmer, die Einzelfirmen in Deutschland führen. Wir kennen die Praxis deutscher Behörden und wissen, worauf sie achten.
• Erfahrung mit Gewerbeabrechnungen
• Kenntnis deutscher Steuervorschriften
• vollständige Betreuung des Kontakts mit dem Finanzamt
• Steueroptimierung im Rahmen des Gesetzes
• Fernbetreuung ohne Reisen
• klare Grundsätze der Zusammenarbeit
Die Gewerbeabrechnung zusammen mit Einkünften aus einem Arbeitsverhältnis erfordert die korrekte Verbindung der steuerlichen Pflichten in Deutschland und in Polen. Fehler in der gemeinsamen Abrechnung können zu Nachzahlungen, Korrekturen oder Aufforderungen der Behörde führen.
Wenn Sie nicht sicher sind, wie Sie Gewerbe korrekt abrechnen oder wann und wo Sie Arbeitseinkommen angeben müssen, kontaktieren Sie uns. Wir prüfen Ihre Situation und schlagen eine sichere Lösung vor.
Rufen Sie an: +48 515 096 602
Schreiben Sie uns: biuro@fenixtax.pl
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