Die Steuererstattung aus der Schweiz ermöglicht die Rückforderung zu viel gezahlter Einkommensteuer bis zu 5 Jahre rückwirkend, gerechnet ab dem Ende des Steuerjahres. Wir betreuen Personen, die Quellensteuer zahlen, sowie Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer jährlichen Steuererklärung verpflichtet sind. Wir bereiten die Dokumentation gemäß den Vorschriften des jeweiligen Kantons vor und reichen sie beim zuständigen Steueramt ein.
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Mit der Steuererstattung aus der Schweiz können Sie zu viel gezahlte Einkommensteuer bis zu 5 Jahre rückwirkend, gerechnet ab dem Ende des Steuerjahres, zurückfordern. Wir führen die Abrechnung vollständig und aus der Ferne, mit einer festen Vorausgebühr und ohne Provision vom Erstattungsbetrag.
Durchschnittliche Steuererstattung: 1500-2000 CHF. Abrechnung bis zu 5 Jahre rückwirkend. Bearbeitungszeit: 2-6 Monate.

Anspruch haben legal in der Schweiz beschäftigte Personen, bei denen der Arbeitgeber Einkommensteuer im Quellensteuerverfahren einbehalten hat oder die selbst eine jährliche Steuererklärung einreichen müssen. Die während des Jahres einbehaltenen Vorauszahlungen entsprechen nicht immer der tatsächlich geschuldeten Steuer.
Eine Überzahlung ist besonders wahrscheinlich, wenn Sie nur einen Teil des Jahres gearbeitet, den Arbeitgeber gewechselt, Fahrtkosten getragen, zwei Haushalte unterhalten, Versicherungsbeiträge gezahlt haben oder Ihre Familiensituation die Steuer beeinflusst.

Bei der Quellensteuer behält der Arbeitgeber die Steuer direkt vom Lohn ein und führt sie an die für den Beschäftigungskanton zuständige Behörde ab. Bei der Steuererklärung reicht der Steuerpflichtige selbst eine jährliche Erklärung mit Einkünften und zustehenden Abzügen ein.
Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Einreichung der Erklärung. Die kantonale Behörde berechnet das Einkommen neu und vergleicht es mit der während des Jahres erhobenen Steuer. Die Bearbeitungszeit beträgt gewöhnlich 2 bis 6 Monate und hängt vom Kanton und der Auslastung der Behörde ab.

Das wichtigste Dokument ist der Lohnausweis, die jährliche Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers nach Ende des Steuerjahres. Er enthält Angaben zum Gesamteinkommen und zur einbehaltenen Steuer und bildet die Grundlage der Abrechnung. Er entspricht dem polnischen PIT-11.
Je nach Situation können außerdem Lohnabrechnungen, Nachweise über Versicherungsbeiträge, Fahrtkosten, Unterkunft sowie Angaben zu Familienstand und Kinderzahl erforderlich sein.

Die Höhe wird von der kantonalen Behörde anhand der eingereichten Unterlagen individuell bestimmt. Entscheidend sind Beschäftigungsdauer, Einkommen, einbehaltene Steuer, Beschäftigungskanton, Abzüge und Familiensituation.
Die durchschnittliche Steuererstattung aus der Schweiz beträgt 1500-2000 CHF.

Wir führen den Vorgang schrittweise und vollständig aus der Ferne:
Nach dem Bescheid wird die Erstattung direkt auf das Konto des Steuerpflichtigen überwiesen. Sie zahlen eine feste Gebühr im Voraus, ohne Provision vom Erstattungsbetrag.

Personen mit polnischer Steueransässigkeit müssen ausländische Einkünfte in der jährlichen PIT-Erklärung angeben. Für Einkünfte aus der Schweiz gilt die Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt. Das ausländische Einkommen wird in Polen nicht erneut besteuert, beeinflusst jedoch den Steuersatz für polnische Einkünfte.
Kontaktieren Sie uns und beginnen Sie die Abrechnung. Wir übernehmen den Fall vollständig, von der Analyse der Unterlagen bis zum Kontakt mit der kantonalen Behörde. Steuern aus der Schweiz können bis zu 5 Jahre rückwirkend abgerechnet werden.

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